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Pfarreiengemeinschaft

… ich einen Blick in die Kirchenbücher werfen möchte?

 

Zunächst einmal: Was sind Kirchenbücher?

Zu den Kirchenbüchern (Matrikelbücher) zählen Tauf- und Trauungsbuch, Kommunion- und Firmverzeichnis, sowie das Begräbnisbuch.

 

Unsere Standesämter wurden erst 1876 nach der Gründung des Deutschen Reiches flächendeckend eingeführt, so sind die Aufzeichnungen in den Kirchenbüchern (die Ältesten gehen bis 1612 zurück) oft der einzige Nachweis, dass eine Person überhaupt existiert hat: Kirchenbücher liefern demografische Daten, geben Auskunft über gesellschaftliche Zusammenhänge, über Zuwanderung, aber auch Wegzug oder Auswanderung, Todesursachen, Todesalter, welchen Beruf jemand ausgeübt hat und wie seine gesellschaftliche Stellung war.

Daher kommt es immer wieder vor, daß an Ahnen-, bzw. Familienforschung interessierte Menschen Einblick nehmen möchten.

Da in den Kirchenbüchern persönliche Daten festgehalten sind, wie Herkunft, Elternschaft, Familienstand, Daten der gespendeten Sakramente etc., unterliegen sie natürlich dem Datenschutz.

Daher dürfen nur autorisierte Personen – Pfarrer, Kaplan, Pfarrsekretärin – oder aber die „Besitzer“ der jeweiligen Datensätze Einsicht nehmen. Dabei achten wir darauf, dass die Rechte Dritter nicht berührt werden. Es dürfen also nicht unbefugt fremde Daten gelesen werden.

 

Wenn sich jemand für Familienforschung interessiert, kann er sich an das Diözesanarchiv wenden. Die Daten, die hier freigegeben werden, gelten für Geburten bis vor 120 Jahren und für Hochzeiten und Beerdigungen bis vor 100 Jahren. Das heißt wir dürfen im Jahr 2024 z.B. nur Taufbücher bis 1904 der Öffentlichkeit zugänglich machen.

 

Hier gibt es weitere interessante Links:

 

Den Ahnen auf der Spur

Hier können Sie die freigegebenen Kirchenbücher sämtlicher Kirchengemeinden im Bistum online abrufen

Bawinkel

Langen

Lengerich

Wettrup

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